Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der TPO-Team GmbH gelten die nachfolgenden Bedingungen. Verbindlich ist die Originalfassung als PDF.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Dienstleistungen der TPO-Team GmbH, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen der Bestellerin bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind, sofern nicht anders vermerkt, freibleibend. Ein Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der Lieferung zustande. Technische Angaben in Katalogen, Massblättern und Datenblättern sind Richtwerte und keine zugesicherten Eigenschaften, soweit sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk, exklusive Verpackung, Transport, Versicherung und Mehrwertsteuer. Rechnungen sind netto innerhalb der vereinbarten Frist zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszins zu verlangen und weitere Lieferungen zurückzustellen.

4. Lieferung und Termine

Lieferfristen gelten als annähernd vereinbart und beginnen mit der vollständigen Klärung aller technischen und kommerziellen Punkte. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen bei Zulieferern oder nachträglichen Änderungswünschen verlängern die Frist angemessen. Teillieferungen sind zulässig.

5. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Bestellerin ist verpflichtet, an einer allfälligen Eintragung des Eigentumsvorbehalts mitzuwirken.

6. Prüfung und Mängelrüge

Die Bestellerin hat die Lieferung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Mängel sind innerhalb von zehn Tagen schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als genehmigt.

7. Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass die Lieferungen frei von Material- und Fertigungsfehlern sind. Innerhalb der Gewährleistungsfrist ersetzen oder instandstellen wir mangelhafte Teile nach unserer Wahl. Ausgeschlossen sind Mängel infolge normaler Abnutzung, unsachgemässer Montage, Überlastung, ungeeigneter Betriebsmittel oder Eingriffen Dritter.

8. Haftung

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Produktionsausfall, entgangenem Gewinn oder anderen indirekten Schäden, sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

9. Schutzrechte und Unterlagen

Zeichnungen, 3D-Daten, Modelle und technische Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der TPO-Team GmbH in Rorschach.